Rechtsgebiete
Strafverteidiger im gesamten Bundesgebiet
Von unseren Standorten in Berlin, Gelsenkirchen und Essen vertreten wir Sie in ganz Deutschland
Sie sind Beschuldigte:r in einem Strafverfahren?
Dann haben Sie zu jedem Zeitpunkt und in jedem Verfahrensabschnitt das Recht, sich von einem oder einer Verteidiger:in vertreten zu lassen.
In unserer Kanzlei steht Ihnen Fachrechtsanwalt Florian Beisenbusch zur Verfรผgung – ob in Berlin, im Ruhrgebiet oder bundesweit. Als Strafverteidiger vertreten wir Sie gerne in allen strafrechtlichen Angelegenheiten.
Neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ist der oder die Strafverteidiger:in ein unabhรคngiges, selbststรคndiges Organ der Rechtspflege. Es ist unsere einzige Aufgabe, allein den Interessen der Mandant:innen โ also Ihren Interessen โ zu dienen. In allen Phasen des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren, Vollstreckungsverfahren) kann und sollte Ihnen ein oder eine Strafverteidiger:in zur Seite stehen und Sie mit juristischer Fachkompetenz vertreten.
Kontaktieren Sie uns sobald Sie Kenntnis von Ermittlungen haben, eine Durchsuchung bei Ihnen stattfindet oder Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben. Je frรผher Sie uns kontaktieren, umso mehr Einfluss kรถnnen wir auf das gesamte Verfahren nehmen. Sollte eine Anklageschrift vorliegen, werden wir die Hauptverhandlung intensiv mit Ihnen vorbereiten oder im Zwischenverfahren auf schriftlichem Wege versuchen, eine Hauptverhandlung zu vermeiden.
Unser Verteidigungsziel ist in der Regel die Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch. Sollte eine strafrechtliche Verurteilung unvermeidbar sein, richtet sich das Verteidigungsziel darauf, eine mรถglichst milde Sanktion zu erreichen.
Ablauf und Kosten des rechtlichen Beistands in einem Strafverfahren?
Zu unterscheiden ist zwischen der sog. Wahl- und der Pflichtverteidigung. Der vom Gesetz angenommene Normalfall ist die Wahlverteidigung. In diesem Fall wรคhlen die Beschuldigten selbst, ob sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwรคltin verteidigen lassen mรถchten. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwรคltin und die beschuldigte Person schlieรen einen Geschรคftsbesorgungsvertrag. In diesem Fall haftet fรผr den Vergรผtungsanspruch der Rechtsanwรคlt:innen zunรคchst der oder die Mandant:in. Kommt es jedoch zu einem Freispruch, so sind die Kosten nicht von der Mandantschaft zu tragen โ sondern von der Staatskasse.
Bei schwereren Anschuldigungen (in allen Fรคllen des ยง 140 der Strafprozessordnung) ist jedoch in jedem Fall ein:e Pflichtverteidiger:in zu bestellen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Verbrechen (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr), einem drohenden Berufsverbot, einer drohenden Anordnung der Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus, bei erstinstanzlich vor dem Landgericht zu verhandelnden Fรคllen oder wenn sich der oder die Mandant:in nicht selbst verteidigen kann.
Die Vergรผtung des Rechtsanwaltes oder der Rechtsanwรคltin ist dabei nicht willkรผrlich. Sie bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergรผtungsgesetz (RVG).
Unser wichtigstes Ziel ist es, unserer Mandantschaft einen fairen Prozess mit dem bestmรถglichen Ausgang zu erwirken. Fairness bedeutet fรผr uns aber auch, dass wir gemeinsam eine Honorarvereinbarung treffen, die den persรถnlichen und wirtschaftlichen Verhรคltnissen der Mandantschaft entspricht, aber auch unsere Arbeitszeit angemessen berรผcksichtigt.
In einer persรถnlichen Ersteinschรคtzung schauen wir uns die Optionen an und erรถrtern die Mรถglichkeiten, wie eine erfolgversprechende Strafverteidigung aussehen kann.
Sind Sie Geschรคdigte:r einer Straftat geworden?
Nicht nur angeklagte Personen brauchen Beistand vor Gericht, sondern auch Personen, die Geschรคdigte:r einer Straftat geworden sind.
Als Zeug:innen sind Sie sowohl in den Ermittlungen als auch spรคter im Gerichtsprozess relevant. Oftmals gibt es auch keine anderen Beweismittel als die Aussagen, wovon der Ausgang des Verfahrens abhรคngt. Davon abhรคngig sind natรผrlich auch die Schadensersatzansprรผche, die die oder der Geschรคdigte:r der Straftat alleine leicht รผbersehen kรถnnen.
Was man wissen muss: In Deutschland gibt es ein sogenanntes โTรคterstrafrechtโ und somit konzentriert sich der Strafprozess auf die Person des oder der (mutmaรlichen) Tรคter:in ausgerichtet. Die Probleme und das Leid der Opfer einer Straftat spielen im Strafverfahren nur eine sehr untergeordnete Rolle.
Das Bedรผrfnis der Geschรคdigen ihre Rechte in einem Strafverfahren auszudrรผcken kann im Rahmen einer sogenannten โNebenklageโ Rechnung getragen werden, welche in vielen Gerichtsverfahren mรถglich ist.
Benรถtigen Sie als Zeuge Beistand?
Es gibt viele wichtige Grรผnde, weswegen sich Zeug:innen vor einer Aussage vor Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss von Rechtsanwรคlt:innen beraten lassen sollten und gegebenenfalls Zeugenbeistand beanspruchen sollten.
Zwar sind Belehrungen รผber die Wahrheitspflicht und die Rechte der Zeug:innen fรผr Ermittlungsbehรถrden gesetzlich vorgeschrieben, diese werden aber oft nicht eingehalten. Dadurch entsteht das Risiko einer Aussage, deren Konsequenzen Sie nicht abschรคtzen kรถnnen und spรคter nicht mehr zurรผckgezogen werden kรถnnen.
Daher ist das Recht der Zeug:innen, jeder Zeit eine:n Anwalt oder Anwรคltin des Vertrauens als Zeugenbeistand herbeizuziehen, in der Strafprozessordnung in ยง 68 b StPO geregelt. Dadurch hat der Zeugenbeistand das Recht, bei allen Vernehmungen anwesend zu sein und kann dafรผr sorgen, dass keine unfairen oder unzulรคssigen Fragen gestellt werden oder wenn die Gefahr einer Selbstbelastung besteht.
Gerne prรผfen wir fรผr Sie, ob in Ihrem Fall ein Zeugenbeistand benรถtigt wird und beraten Sie รผber die notwendigen Schritte.