Kündigung erhalten: Was Sie jetzt tun sollten

Gegen eine Kündigung können Sie nur innerhalb von drei Wochen klagen. Danach gilt sie in aller Regel als wirksam, auch wenn sie es nicht war.

Nach der Kündigung

  • Drei Wochen: Die Frist für die Kündigungsschutzklage beginnt mit dem Zugang der Kündigung.
  • Nichts unterschreiben: Weder eine Empfangsbestätigung mit Verzicht noch einen Aufhebungsvertrag, ohne ihn prüfen zu lassen.
  • Arbeitsagentur: Melden Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend, sonst droht eine Sperrzeit. Endet das Arbeitsverhältnis in weniger als drei Monaten, haben Sie dafür nur drei Tage.
  • Unterlagen sammeln: Kündigungsschreiben mit Umschlag, Arbeitsvertrag, letzte Lohnabrechnungen und Abmahnungen.

Abmahnung erhalten

  • Unterschreiben Sie nicht, dass die Vorwürfe zutreffen. Eine Bestätigung des Erhalts ist etwas anderes als ein Eingeständnis.
  • Notieren Sie zeitnah Ihre Sicht der Dinge. Eine Gegendarstellung kann zur Personalakte genommen werden.
  • Eine unberechtigte Abmahnung kann aus der Personalakte entfernt werden. Wir prüfen, ob sich das lohnt.

Kosten: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt sie in der Regel. Mehr zum Arbeitsrecht

Schreiben Sie uns

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.

Anrufen Unfall melden