Erste Hilfe im Strafrecht

Ob Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme: Was Sie in den ersten Minuten sagen oder tun, lässt sich später kaum korrigieren. Diese drei Regeln gelten immer.

  1. SchweigenAls Beschuldigter müssen Sie zur Sache nichts sagen. Nur Angaben zur Person sind Pflicht.
  2. Nichts unterschreibenKeine Zustimmung zur Durchsuchung oder Herausgabe. Widersprechen Sie ruhig, leisten Sie aber keinen Widerstand.
  3. Verteidiger anrufenSie dürfen jederzeit einen Anwalt kontaktieren. Tun Sie das, bevor Sie irgendetwas erklären.

Soforthilfe für Ihre Situation

Ausführliche Hinweise zu den einzelnen Situationen finden Sie auf der Strafrechtsseite von Rechtsanwalt Beisenbusch:

  • Vorladung als Beschuldigter

    Sie müssen nicht zur Polizei. Was Sie stattdessen tun sollten.

  • Durchsuchung

    Ihre Rechte, wenn die Polizei vor der Tür steht.

  • Festnahme

    Was nach einer Festnahme passiert und was Sie verlangen können.

  • Untersuchungshaft

    Haftprüfung, Haftbeschwerde und Besuch in der JVA.

  • Strafbefehl

    Zwei Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung.

  • Anklageschrift

    Was die Anklage bedeutet und welche Fristen jetzt laufen.

  • Akteneinsicht

    Erst die Akte kennen, dann entscheiden.

  • Sockelverteidigung

    Abgestimmte Verteidigung bei mehreren Beschuldigten.

  • Pflichtverteidigung

    Wann Ihnen ein Verteidiger zusteht und wie Sie ihn selbst wählen.

Schreiben Sie uns

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.

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