Erste Hilfe im Strafrecht
Ob Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme: Was Sie in den ersten Minuten sagen oder tun, lässt sich später kaum korrigieren. Diese drei Regeln gelten immer.
- SchweigenAls Beschuldigter müssen Sie zur Sache nichts sagen. Nur Angaben zur Person sind Pflicht.
- Nichts unterschreibenKeine Zustimmung zur Durchsuchung oder Herausgabe. Widersprechen Sie ruhig, leisten Sie aber keinen Widerstand.
- Verteidiger anrufenSie dürfen jederzeit einen Anwalt kontaktieren. Tun Sie das, bevor Sie irgendetwas erklären.
Soforthilfe für Ihre Situation
Ausführliche Hinweise zu den einzelnen Situationen finden Sie auf der Strafrechtsseite von Rechtsanwalt Beisenbusch:
Vorladung als Beschuldigter
Sie müssen nicht zur Polizei. Was Sie stattdessen tun sollten.
Durchsuchung
Ihre Rechte, wenn die Polizei vor der Tür steht.
Festnahme
Was nach einer Festnahme passiert und was Sie verlangen können.
Untersuchungshaft
Haftprüfung, Haftbeschwerde und Besuch in der JVA.
Strafbefehl
Zwei Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung.
Anklageschrift
Was die Anklage bedeutet und welche Fristen jetzt laufen.
Akteneinsicht
Erst die Akte kennen, dann entscheiden.
Sockelverteidigung
Abgestimmte Verteidigung bei mehreren Beschuldigten.
Pflichtverteidigung
Wann Ihnen ein Verteidiger zusteht und wie Sie ihn selbst wählen.