Verkehrsunfall: Was Sie jetzt tun sollten

Nach einem Unfall stehen Sie unter Schock, die gegnerische Versicherung dagegen nicht. Mit diesen Schritten sichern Sie Ihre Ansprüche.

An der Unfallstelle

  1. Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern.
  2. Verletzten helfen und den Notruf 112 wählen.
  3. Die Polizei rufen, wenn jemand verletzt ist, die Schuldfrage unklar ist oder der Unfallgegner keine Daten herausgeben will.
  4. Fotos machen: beide Fahrzeuge, Schäden aus der Nähe, Endstellung, Bremsspuren, Verkehrszeichen und Kennzeichen.
  5. Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren, außerdem Namen und Telefonnummern von Zeugen.
  6. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben und keine Angaben zur Schuld machen.

Tipp: Drucken Sie unseren Unfallbogen fürs Handschuhfach (PDF) aus und legen Sie ihn ins Auto. Darauf finden Sie diese Checkliste und alle Felder, die Sie mit dem Unfallgegner ausfüllen sollten. Alle Formulare

In den Tagen danach

  • Lassen Sie sich ärztlich untersuchen, auch bei leichten Beschwerden. Ein Schleudertrauma zeigt sich oft erst später.
  • Beauftragen Sie keinen Gutachter, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen selbst wählen.
  • Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung der Versicherung, bevor sie geprüft wurde.
  • Melden Sie sich bei uns. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung.

Wer zahlt den Anwalt? Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten, bei einer Mithaftung anteilig. Mehr zur Unfallabwicklung

Ermittelt die Polizei gegen Sie? Etwa wegen Unfallflucht oder fahrlässiger Körperverletzung: Machen Sie keine Angaben zur Sache. Erste Hilfe im Strafrecht

Schreiben Sie uns

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.

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