Bußgeldbescheid erhalten: Was Sie jetzt tun sollten
Gegen einen Bußgeldbescheid bleiben nur zwei Wochen. Wer in dieser Zeit richtig reagiert, kann Punkte und Fahrverbot oft noch abwenden.
Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen
- Angaben zur Person sind Pflicht: Name, Anschrift, Geburtsdatum.
- Zum Vorwurf und dazu, wer gefahren ist, müssen Sie nichts sagen. Lassen Sie diesen Teil frei, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.
Bußgeldbescheid
- Zwei Wochen: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen.
- Umschlag aufheben: Das Zustelldatum steht auf dem gelben Umschlag und bestimmt die Frist.
- Nicht einfach zahlen: Mit der Zahlung wird der Bescheid akzeptiert, auch Punkte und Fahrverbot.
- Rechtsschutz prüfen: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in der Regel.
Wie wir vorgehen: Wir legen fristwahrend Einspruch ein, fordern die Akte mit Messprotokoll und Eichschein an und sagen Ihnen dann offen, ob sich das Verfahren lohnt. Mehr zu Bußgeld und Fahrverbot