Bußgeldbescheid erhalten: Was Sie jetzt tun sollten

Gegen einen Bußgeldbescheid bleiben nur zwei Wochen. Wer in dieser Zeit richtig reagiert, kann Punkte und Fahrverbot oft noch abwenden.

Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen

  • Angaben zur Person sind Pflicht: Name, Anschrift, Geburtsdatum.
  • Zum Vorwurf und dazu, wer gefahren ist, müssen Sie nichts sagen. Lassen Sie diesen Teil frei, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.

Bußgeldbescheid

  • Zwei Wochen: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen.
  • Umschlag aufheben: Das Zustelldatum steht auf dem gelben Umschlag und bestimmt die Frist.
  • Nicht einfach zahlen: Mit der Zahlung wird der Bescheid akzeptiert, auch Punkte und Fahrverbot.
  • Rechtsschutz prüfen: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in der Regel.

Wie wir vorgehen: Wir legen fristwahrend Einspruch ein, fordern die Akte mit Messprotokoll und Eichschein an und sagen Ihnen dann offen, ob sich das Verfahren lohnt. Mehr zu Bußgeld und Fahrverbot

Schreiben Sie uns

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.

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