Strafrecht: Verteidigung vom Fachanwalt

Rechtsanwalt Florian Beisenbusch führt neben dem Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht auch den für Strafrecht. Er verteidigt bundesweit, vom ersten Ermittlungsschritt bis zur Hauptverhandlung.

Ein Strafverfahren beginnt oft unscheinbar, mit einem Brief der Polizei oder einem Anruf. Gerade dann lohnt es sich, früh einen Verteidiger einzuschalten: Viele Verfahren lassen sich im Ermittlungsstadium beenden, bevor es zu einer Anklage kommt.

Für Mandanten der Kanzlei hat das einen besonderen Vorteil. Wer nach einem Unfall gleichzeitig mit der Versicherung, der Bußgeldstelle und der Staatsanwaltschaft zu tun hat, bekommt alles aus einer Hand. Schadensersatz und Verteidigung werden aufeinander abgestimmt, damit eine Aussage im einen Verfahren nicht im anderen schadet.

Bereiche der Strafverteidigung

  • Allgemeines Strafrecht

    Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und andere häufige Vorwürfe.

  • Verkehrsstrafrecht

    Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis.

  • Betäubungsmittelstrafrecht

    Besitz, Anbau und Handel nach Betäubungsmittel- und Cannabisrecht.

  • Sexualstrafrecht

    Verteidigung bei Vorwürfen gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

  • Cyberkriminalität

    Computerbetrug, Ausspähen von Daten und andere Straftaten im Netz.

  • Wirtschaftsstrafrecht

    Untreue, Betrug im Geschäftsverkehr, Insolvenzdelikte.

  • Steuerstrafrecht

    Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Besuch der Steuerfahndung.

  • Jugendstrafrecht

    Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende.

  • Kapitalstrafrecht

    Verteidigung bei Tötungsdelikten vor dem Schwurgericht.

  • Umweltstrafrecht

    Straftaten gegen Gewässer, Boden, Luft und bei Abfällen.

  • Opfervertretung

    Nebenklage und Vertretung von Geschädigten im Strafverfahren.

  • Zeugenbeistand

    Anwaltliche Begleitung, wenn Sie als Zeuge aussagen sollen.

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