Strafrecht: Verteidigung vom Fachanwalt
Rechtsanwalt Florian Beisenbusch führt neben dem Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht auch den für Strafrecht. Er verteidigt bundesweit, vom ersten Ermittlungsschritt bis zur Hauptverhandlung.
Ein Strafverfahren beginnt oft unscheinbar, mit einem Brief der Polizei oder einem Anruf. Gerade dann lohnt es sich, früh einen Verteidiger einzuschalten: Viele Verfahren lassen sich im Ermittlungsstadium beenden, bevor es zu einer Anklage kommt.
Für Mandanten der Kanzlei hat das einen besonderen Vorteil. Wer nach einem Unfall gleichzeitig mit der Versicherung, der Bußgeldstelle und der Staatsanwaltschaft zu tun hat, bekommt alles aus einer Hand. Schadensersatz und Verteidigung werden aufeinander abgestimmt, damit eine Aussage im einen Verfahren nicht im anderen schadet.
Bereiche der Strafverteidigung
Allgemeines Strafrecht
Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und andere häufige Vorwürfe.
Verkehrsstrafrecht
Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Betäubungsmittelstrafrecht
Besitz, Anbau und Handel nach Betäubungsmittel- und Cannabisrecht.
Sexualstrafrecht
Verteidigung bei Vorwürfen gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Cyberkriminalität
Computerbetrug, Ausspähen von Daten und andere Straftaten im Netz.
Wirtschaftsstrafrecht
Untreue, Betrug im Geschäftsverkehr, Insolvenzdelikte.
Steuerstrafrecht
Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Besuch der Steuerfahndung.
Jugendstrafrecht
Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende.
Kapitalstrafrecht
Verteidigung bei Tötungsdelikten vor dem Schwurgericht.
Umweltstrafrecht
Straftaten gegen Gewässer, Boden, Luft und bei Abfällen.
Opfervertretung
Nebenklage und Vertretung von Geschädigten im Strafverfahren.
Zeugenbeistand
Anwaltliche Begleitung, wenn Sie als Zeuge aussagen sollen.
Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme? Dann zählt jede Stunde. Erste Hilfe im Strafrecht · +49 209 377 875 50