Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin und Gelsenkirchen

Ob Unfall, Bußgeld oder Führerschein: Rechtsanwalt Florian Beisenbusch ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und vertritt Sie bundesweit.

Im Verkehrsrecht greifen mehrere Rechtsgebiete ineinander. Nach einem Unfall geht es um zivilrechtlichen Schadensersatz, oft gleichzeitig um ein Bußgeld und manchmal um ein Strafverfahren. Hinzu kommt das Verwaltungsrecht, wenn die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entziehen will. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hat diese Zusammenhänge im Blick und vermeidet, dass eine Aussage im einen Verfahren im anderen schadet.

Unfallregulierung

Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen Reparaturkosten, Gutachterkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen und gegebenenfalls Schmerzensgeld zu. Versicherungen kürzen diese Positionen häufig. Wir machen den vollständigen Schaden geltend. Mehr zur Unfallabwicklung

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Wir prüfen über die Akteneinsicht, ob die Messung verwertbar ist und ob Verfahrensfehler vorliegen. Mehr zu Bußgeld und Fahrverbot

Führerschein und Fahrerlaubnis

Wir vertreten Sie, wenn die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten oder eine MPU anordnet, wenn Ihnen wegen zu vieler Punkte die Fahrerlaubnis entzogen werden soll oder wenn Sie die Fahrerlaubnis nach einer Sperrfrist neu beantragen. In diesen Verfahren laufen kurze Fristen. Melden Sie sich deshalb früh.

Versicherungsrecht und Fahrzeugkauf

Wir setzen Ansprüche gegen die eigene Kasko- oder Rechtsschutzversicherung durch, wenn diese die Leistung verweigert. Wir beraten Sie außerdem bei Mängeln am gekauften Fahrzeug und bei Streit über die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs.

Droht ein Strafverfahren? Bei Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder fahrlässiger Körperverletzung geht es um Strafrecht. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit einem Verteidiger gesprochen haben. Mehr zum Verkehrsstrafrecht

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt in der Regel Bußgeldverfahren, die Durchsetzung von Schadensersatz und Verfahren um die Fahrerlaubnis. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein.

Muss ich für die Beratung in die Kanzlei kommen?

Nein. Die meisten verkehrsrechtlichen Mandate lassen sich vollständig per Telefon, E-Mail und Post erledigen. Deshalb vertreten wir Mandanten in ganz Deutschland.

Was kostet die erste Einschätzung?

Die erste Einschätzung, ob und wie wir Ihnen helfen können, ist unverbindlich. Bevor eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung beginnt, sagen wir Ihnen, welche Kosten entstehen und wer sie trägt.

Schreiben Sie uns

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.

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