Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Gelsenkirchen
Kündigung erhalten, zu Unrecht abgemahnt oder Lohn nicht bezahlt? Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.
Drei Wochen Frist: Gegen eine Kündigung können Sie nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, auch wenn sie es eigentlich nicht war. Melden Sie sich deshalb sofort.
Kündigung
Viele Kündigungen sind angreifbar. Bei betriebsbedingten Kündigungen ist oft die Sozialauswahl fehlerhaft, bei verhaltensbedingten fehlt häufig eine vorherige Abmahnung. Wir prüfen, ob die Kündigung wirksam ist und welche Chancen eine Klage hat.
Fristlose Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Außerdem muss der Arbeitgeber sie innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem er von dem Grund erfahren hat. Beides ist häufig nicht erfüllt.
Besonderer Kündigungsschutz
Für bestimmte Gruppen gelten zusätzliche Schutzvorschriften, zum Beispiel:
- Schwangerschaft und Mutterschutz
- Elternzeit
- Schwerbehinderung: Vor der Kündigung muss das Integrationsamt zustimmen, sonst ist sie unwirksam.
- Betriebsratsmitglieder
Abfindung
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. In der Praxis enden aber viele Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich und einer Abfindung. Ihre Verhandlungsposition hängt davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist. Wir schätzen das für Sie ein und verhandeln für Sie.
Abmahnung, Lohn und Zeugnis
Wir prüfen Abmahnungen und verlangen ihre Entfernung aus der Personalakte, wenn sie unberechtigt sind. Wir setzen offenen Lohn, Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung durch und sorgen für ein Arbeitszeugnis, das Ihnen nicht schadet. Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen von nur drei Monaten. Warten Sie mit offenen Ansprüchen also nicht zu lange.
Diskriminierung nach dem AGG
Wer wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt wird, kann Entschädigung verlangen. Das gilt auch im Bewerbungsverfahren. Der Anspruch muss innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber müssen von öffentlichen Arbeitgebern zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn sie fachlich nicht offensichtlich ungeeignet sind. Unterbleibt die Einladung, kann ein Entschädigungsanspruch bestehen.
Für Arbeitgeber
Wir beraten Arbeitgeber beim Entwurf von Arbeitsverträgen, bei Abmahnungen und Kündigungen und vertreten sie vor dem Arbeitsgericht.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Wer trägt die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht?
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer gewinnt. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt diese Kosten in der Regel. Wir klären die Deckung für Sie.
Was soll ich tun, wenn ich eine Aufhebungsvereinbarung vorgelegt bekomme?
Unterschreiben Sie nicht sofort. Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Lassen Sie ihn vorher prüfen.
Muss ich nach einer Kündigung noch zur Arbeit gehen?
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besteht das Arbeitsverhältnis fort. Sie müssen also weiter arbeiten, solange der Arbeitgeber Sie nicht freistellt. Melden Sie sich außerdem rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Endet das Arbeitsverhältnis in weniger als drei Monaten, gilt dafür eine Frist von drei Tagen ab Zugang der Kündigung.