Unfallabwicklung · bundesweit

Unfall gehabt? Wir regeln das mit der Versicherung.

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht übernimmt die komplette Schadensregulierung, vom Gutachter bis zur Auszahlung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung auch unsere Kosten.

  • Fachanwaltfür Verkehrsrecht
  • Hunderte Unfällepro Jahr reguliert
  • Berlin & Gelsenkirchenbundesweit tätig

Unfall melden

Frage 1 von 5
Wer hat den Unfall verursacht?

Haben Sie den Unfall verursacht, zahlt die gegnerische Versicherung Ihren Schaden nicht. Wir helfen trotzdem, etwa bei der eigenen Kaskoversicherung, bei einem Bußgeld- oder Strafverfahren. Schicken Sie die Meldung einfach ab.

Der Unfallgegner

Sie kennen nicht alles? Kein Problem, füllen Sie aus, was Sie haben. Den Rest klären wir.

Der Unfall

Hat die Polizei den Unfall aufgenommen?

Gibt es schon ein Gutachten?

Verletzungen und Versicherung

Wurde jemand in Ihrem Fahrzeug verletzt?

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Wie erreichen wir Sie?

Fotos, Gutachten und Polizeibericht schicken Sie uns bitte erst nach unserer Rückmeldung. Wir nennen Ihnen dann den sicheren Weg. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Lieber telefonieren? +49 209 377 875 50

  1. Unfall meldenIn zwei Minuten online oder einfach per Telefon.
  2. Wir übernehmenVersicherung, Gutachter, Werkstatt: Die gesamte Kommunikation läuft über uns.
  3. Sie erhalten Ihr GeldSchadensersatz, Nutzungsausfall und gegebenenfalls Schmerzensgeld.

Was kostet der Anwalt nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch Ihre Anwaltskosten bezahlen. Sie gehören zum Schaden. Dasselbe gilt für die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen.

Trifft Sie eine Mitschuld, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten nur im Verhältnis ihrer Haftung. Den Rest trägt gegebenenfalls Ihre Rechtsschutzversicherung. Wie die Haftung in Ihrem Fall voraussichtlich verteilt ist, besprechen wir mit Ihnen, bevor Kosten für Sie entstehen.

Welche Ansprüche Sie haben

Versicherungen zahlen häufig nur einen Teil dessen, was Ihnen zusteht. Wir machen alle Positionen geltend:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
  • Kosten für den Sachverständigen
  • Merkantile Wertminderung
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Abschlepp- und Standkosten
  • Allgemeine Unkostenpauschale
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Beschädigte Gegenstände wie Kleidung, Helm oder Handy

Besondere Fälle

Totalschaden und die 130-Prozent-Regel

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, zahlt die Versicherung grundsätzlich nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Sie dürfen Ihr Fahrzeug aber trotzdem reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten höchstens 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen, die Reparatur fachgerecht nach Gutachten erfolgt und Sie das Fahrzeug danach mindestens sechs Monate weiter nutzen.

Fiktive Abrechnung

Sie müssen Ihr Auto nicht reparieren lassen. Sie können sich den Schaden laut Gutachten auch auszahlen lassen, dann allerdings ohne Mehrwertsteuer.

Leasing- und Finanzierungsfahrzeuge

Ist das Fahrzeug geleast oder finanziert, sind Leasinggeber oder Bank am Schadensersatz beteiligt. Wir stimmen die Abrechnung mit ihnen ab.

Unfall mit Verletzungen

Bei Personenschäden geht es neben dem Schmerzensgeld oft um Verdienstausfall, Behandlungskosten und den Haushaltsführungsschaden. Diese Positionen werden besonders häufig unterschätzt.

Unfall im Ausland oder mit ausländischem Fahrzeug

Auch bei Unfällen im europäischen Ausland lassen sich Ansprüche oft von Deutschland aus gegen einen Schadenregulierungsbeauftragten durchsetzen.

Lieber auf Papier? Vollmacht, Unfallfragebogen und unseren Unfallbogen fürs Handschuhfach finden Sie unter Formulare.

Häufige Fragen zur Unfallabwicklung

Wer zahlt den Anwalt nach einem Autounfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei einer Mithaftung übernimmt sie die Kosten anteilig.

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung auch diese Kosten. Bei reinen Bagatellschäden bis etwa 750 Euro genügt oft ein Kostenvoranschlag.

Wie lange dauert die Regulierung?

Die Versicherung hat zur Prüfung in der Regel etwa vier bis sechs Wochen Zeit. Bei klarer Haftung geht es oft schneller. Zahlt sie nicht fristgerecht, können wir Klage erheben.

Muss ich mein Auto reparieren lassen?

Nein. Sie können den Schaden auch fiktiv nach Gutachten abrechnen und sich den Betrag ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen.

Ich bin mir nicht sicher, wer schuld war. Soll ich mich trotzdem melden?

Ja. Gerade dann lohnt sich eine anwaltliche Prüfung, zum Beispiel anhand der Ermittlungsakte der Polizei.

Schreiben Sie uns

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.

Anrufen Unfall melden