Bußgeldbescheid erhalten? Einspruch und Verteidigung gegen Fahrverbot
Viele Bußgeldbescheide halten einer genauen Prüfung nicht stand. Wir sehen uns die Akte an und sagen Ihnen offen, ob sich ein Einspruch lohnt.
Frist beachten: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Behörde eingehen. Maßgeblich ist das Zustelldatum auf dem gelben Umschlag. Heben Sie den Umschlag deshalb auf.
Anhörungsbogen: Was Sie angeben müssen und was nicht
Meist kommt zuerst ein Anhörungs- oder Zeugenfragebogen. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen. Zum Vorwurf selbst müssen Sie sich nicht äußern, also auch nicht dazu, wer gefahren ist. Füllen Sie den Teil zur Sache nicht aus, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Eine vorschnelle Einräumung lässt sich später kaum korrigieren.
So prüfen wir Ihren Bußgeldbescheid
- Akteneinsicht: Wir fordern die vollständige Akte an, mit Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis des Messbeamten und Falldatensatz.
- Messung: Wurde das Messgerät richtig aufgestellt, war es geeicht, sind Toleranzen korrekt abgezogen?
- Fahreridentifizierung: Ist auf dem Foto zweifelsfrei zu erkennen, wer gefahren ist?
- Verjährung und Form: Bei vielen Verkehrsverstößen verjährt die Verfolgung nach drei Monaten, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid erlassen oder die Verjährung unterbrochen wurde.
Fahrverbot vermeiden oder steuern
Ein Fahrverbot trifft viele beruflich besonders hart. In bestimmten Fällen kann das Gericht gegen eine höhere Geldbuße vom Fahrverbot absehen, etwa wenn sonst der Arbeitsplatz verloren geht. Wer in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten selbst wählen, zum Beispiel für den Urlaub.
Punkte in Flensburg
Ab acht Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen. Schon ab vier und ab sechs Punkten gibt es Ermahnung und Verwarnung. Jeder vermiedene Punkt kann deshalb entscheidend sein.
Auch außerhalb des Straßenverkehrs
Wir vertreten Sie auch bei Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Verkehrs, zum Beispiel bei Bußgeldern von Ordnungsämtern oder Gewerbebehörden.
Geht es um eine Straftat? Bei Trunkenheit ab 1,1 Promille, Unfallflucht oder Nötigung ist es kein Bußgeldverfahren mehr, sondern ein Strafverfahren. Zur Strafverteidigung
Häufige Fragen zu Bußgeld und Fahrverbot
Lohnt sich ein Einspruch überhaupt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Wir sehen uns zuerst die Akte an. Ist die Messung nicht angreifbar, sagen wir Ihnen das, und Sie können den Einspruch zurücknehmen.
Wer zahlt den Anwalt im Bußgeldverfahren?
Mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt das in der Regel die Versicherung. Ohne Rechtsschutz nennen wir Ihnen die Kosten vorab.
Kann der Bußgeldbescheid durch den Einspruch teurer werden?
Im gerichtlichen Verfahren ist das Gericht an die Höhe im Bescheid nicht gebunden. Das kommt selten vor, wir besprechen das Risiko aber vorher mit Ihnen.