Rechtsanwalt für Vertragsrecht: prüfen, gestalten, durchsetzen
Ein guter Vertrag verhindert Streit. Und wenn es doch Streit gibt, setzen wir Ihre Rechte daraus durch.
Wobei wir Sie unterstützen
- Vertragsprüfung: Wir lesen den Vertrag, bevor Sie unterschreiben, und erklären Ihnen Risiken und Verhandlungsspielraum.
- Vertragsgestaltung: Wir entwerfen Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, die zu Ihrem Vorhaben passen.
- Beendigung: Wir prüfen, ob Sie kündigen, zurücktreten oder widerrufen können, und setzen das durch.
- Durchsetzung: Wir machen Zahlungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend, außergerichtlich und vor Gericht.
Vertragsarten
Wir beraten zu allen gängigen Verträgen des Alltags und des Geschäftslebens, insbesondere zu:
- Kaufverträgen, auch Online- und Gebrauchtwagenkauf
- Werkverträgen und Handwerkerleistungen
- Dienstverträgen
- Leasingverträgen
- Darlehensverträgen
- Telefon-, Mobilfunk- und Internetverträgen
- Software- und Lizenzverträgen
- Versicherungsverträgen
- Makler- und Bauträgerverträgen
Eine Mahnung, ein Mahnbescheid oder eine Frist läuft? Erste Hilfe im Vertragsrecht
Gewährleistung beim Kauf
Hat die gekaufte Sache einen Mangel, können Sie zunächst Nacherfüllung verlangen, also Reparatur oder Ersatz. Scheitert das, kommen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht. Gegenüber Verbrauchern gilt in den ersten zwölf Monaten nach Übergabe die Vermutung, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Das stärkt Ihre Position.
Häufige Fragen zum Vertragsrecht
Mein Vertragspartner zahlt nicht. Was kann ich tun?
Wir mahnen zunächst außergerichtlich an, oft reicht ein anwaltliches Schreiben. Zahlt der Schuldner weiter nicht, beantragen wir einen Mahnbescheid oder erheben Klage.
Mein Anliegen steht nicht in der Liste.
Schildern Sie es uns trotzdem. Wir sagen Ihnen offen, ob wir helfen können oder wer besser geeignet ist.