Ärger mit einem Vertrag: Was Sie jetzt tun sollten
Ob Kaufvertrag, Handyvertrag oder Handwerkerrechnung: Wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen, außergerichtlich und vor Gericht. Wichtig ist, dass Sie keine Frist verpassen.
Das sollten Sie jetzt tun
- Fristen prüfen: Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, gegen einen Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch. Einen online oder am Telefon geschlossenen Vertrag können Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
- Nichts vorschnell unterschreiben: Weder ein Schuldanerkenntnis noch eine Ratenvereinbarung oder einen Vergleich, bevor Sie ihn haben prüfen lassen.
- Schriftlich bleiben: Kündigen, mahnen oder rügen Sie Mängel schriftlich und so, dass Sie den Zugang beweisen können.
- Unterlagen sammeln: Vertrag, AGB, Angebot, Rechnungen, Zahlungsbelege, den Schriftwechsel und bei Mängeln Fotos.
Bei diesen Verträgen helfen wir Ihnen
Wir stehen Ihnen bei allen gängigen und alltäglichen Vertragstypen zur Seite, insbesondere bei:
- Kaufverträgen, auch Online- und Gebrauchtwagenkauf
- Mietverträgen
- Leasingverträgen
- Werkverträgen und Handwerkerleistungen
- Dienstverträgen
- Arbeitsverträgen
- Software- und Lizenzverträgen
- Darlehensverträgen
- Telefon- und Mobilfunkverträgen
- Internetverträgen
- Online-Auktionen, etwa bei eBay
- Versicherungsverträgen
- Reiseverträgen
- Makler- und Bauträgerverträgen
- Fitnessstudio- und Abonnementverträgen
- Strom- und Gaslieferverträgen
- Bürgschaften
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Wir unterstützen Sie beim Abschluss, bei der Gestaltung und Abwicklung und bei der Beendigung Ihres Vertrages, ob durch Rücktritt, Widerruf oder Kündigung. Wir prüfen außerdem, ob einzelne Klauseln oder AGB überhaupt wirksam sind.
Ihr Anliegen steht nicht in der Liste? Schildern Sie uns Ihr Problem trotzdem. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.
Kosten: Ob und in welcher Höhe Kosten entstehen, besprechen wir mit Ihnen vorab. Eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz übernimmt sie häufig. Mehr zum Vertragsrecht